Die aktuellen Empfehlungen lauten, dass nur bei einem begründeten Verdacht (Symptome und entweder a) Kontakt zu einem bestätigten Fall oder b) Reise in ein Risikogebiet) ein Abstrich erfolgen sollte.
Die aktuellen Empfehlungen lauten, dass nur bei einem begründeten Verdacht (Symptome und entweder a) Kontakt zu einem bestätigten Fall oder b) Reise in ein Risikogebiet) ein Abstrich erfolgen sollte.